Mitgliedschaft
Mitgliederkategorien
Die NOTFALLPFLEGE SCHWEIZ besteht aus ordentlichen und aus ausserordentlichen Mitgliedern. Studierende erhalten eine Gratismitgliedschaft für 1 Jahr nach Abschluss des NDS HF. Ansonsten gelten für Sie die gleichen Mitgliederkategorien und Dienstleistungen.
Ordentliche Mitglieder
Als ordentliche Mitglieder werden Pflegefachpersonen aufgenommen, die beruflich in der Notfallpflege oder bei Bildungsanbietern tätig sind oder waren bzw. das NDS Notfallpflege HF absolvieren und die Mitglied des SBK sind.
Jahresbeiträge:
Über 50% berufstätig | CHF 80.- |
50% oder weniger berufstätig | CHF 40.- |
Der SBK bietet folgende Dienstleistungen: https://www.sbk.ch/dienstleistungen.html
Ausserordentliche Mitglieder
Als ausserordentliche Mitglieder werden Pflegefachpersonen aufgenommen, die beruflich in der Notfallpflege oder bei Bildungsanbietern tätig sind oder waren bzw. die Weiterbildung in Notfallpflege absolvieren und die nicht Mitglied des SBK sind.
Jahresbeiträge:
Über 50% berufstätig | CHF 195.- |
50% oder weniger berufstätig | CHF 95.- |
Die NOTFALLPFLEGE SCHWEIZ bietet ausserordentlichen Mitgliedern folgende zusätzliche Dienstleistungen, welche ordentliche Mitglieder über den SBK erhalten:
Rechtsberatung und Rechtsschutzversicherung (Tel. oder E-Mail an Geschäftsstelle NOTFALLPFLEGE SCHWEIZ - 041 926 07 63)
Passivmitglieder
Als Passivmitglieder werden Pflegefachpersonen aufgenommen, die beruflich in der Notfallpflege oder bei Bildungsanbietern tätig waren bzw. die Weiterbildung in Notfallpflege absolviert haben und nicht mehr arbeitstätig resp. pensioniert sind.
Passivmitglieder mit SBK-Mitgliedscchaft: | CHF 40.- |
Passivmitglieder direkt: | CHF 60.- |
Sie erhalten damit die Mitgliederzeitschrift HELP und die Newsmails zugestellt und profitieren von Vergünstigungen auf die Teilnahme an Fortbildungen der Notfallpflege Schweiz. Da sie nicht mehr arbeitstätig sind, sind sie von der Rechtsberatung und Rechtsschutzversicherung im Straf- und Arbeitsrecht ausgeschlossen.
Austritt
Der Austritt ist auf Ende des Kalenderjahres möglich. Gemäss den Statuten muss er der Geschäftsstelle unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich (per E-Mail an info@notfallpflege.ch) mitgeteilt werden.